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BVerwG, 29.03.2007 - 8 B 57.06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Gemeindlicher Verkauf eines Grundstücks anstelle des Verwalters allein als die Unredlichkeit des Erwerbs begründend - Rüge des Übergehens des für die Beurteilung der Redlichkeit wesentlichen Akteninhalts seitens des Verwaltungsgerichts - Greifbare Anhaltspunkte für eine ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 02.02.2006 - 4 K 1083/99
- BVerwG, 29.03.2007 - 8 B 57.06
- BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1542/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99
Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG; redlicher Erwerb; unredlicher …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 8 B 57.06
Ein solcher Verkauf anstelle des Verwalters begründet allein die Unredlichkeit des Erwerbs nicht (Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6 S. 26).
- BVerwG, 26.01.2018 - 8 B 2.17
Höhe der Entschädigung für bebautes Grundstück; Umfang des Ersatzeinheitswertes
Der Antrag der Klägerin und ihres Ehemanns auf Rückübertragung des Grundstücks wurde mit bestandskräftigem Bescheid vom 2. Dezember 1997 wegen redlichen Erwerbs abgelehnt (BVerwG, Beschluss vom 29. März 2007 - 8 B 57.06 - juris).